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Träger
Christlicher Schulverein Lippe e.V.Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag.
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
https://www.lage.de/index.php?object=tx|2517.2&ModID=10&FID=1883.165.1
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Zu den häufig gestellten Fragen.